Lieferbedingungen

Telefon

0 60 85 – 98 20 68

Andrea Alferink

Neon Werbetechnik Alferink KG
Oberer Grimms 31
35647 Waldsolms

Telefon: 0 60 85 – 98 20 68
Mobil: 0 177 – 37 39 758
Email: neon-werbetechnik@t-online.de
www.neonwerbetechnik.de

Allgemeine Lieferbedingungen der Neon Werbetechnik Alferink KG

 

  • Für den Geschäftsverkehr gelten nachstehende Allgemeine Bedingungen, soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich besondere Bedingungen festgelegt sind.

 

  • Die Preise der Waren gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Lieferwerk ohne Verpackung. Verpackung und Versand erfolgen zu Selbstkosten.

 

  • Für Angebote, Zeichnungen, Entwürfe usw. wird das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten. Sie dürfen dritten Personen nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zugänglich gemacht werden.

 

  • Rechnungen sind zahlbar rein netto ohne Abzüge innerhalb 10 Tagen. Ausnahmen von dieser Zahlungsbedingung müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegt werden.

 

  • Das Eigentumsrecht an der gelieferten Sache ist uns, bis zur völligen Abdeckung aller Ansprüche an den Käufer, vorbehalten.

 

  • Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung. Der Liefertermin gilt als ungefährer. Unvorhergesehene Umstände, die uns die Lieferung der Sache erschweren oder zeitweise unmöglich machen sowie höhere Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen. Unverschuldete Verzögerung der Lieferung, wenn sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, muss zugestanden werden und berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden zzgl. etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sache geht dann zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

  • Genehmigungen von Behörden für die Anlagen sind grundsätzlich vom Käufer einzuholen, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

 

  • Die Gewährleistung für von uns hergestellte Neon-Systeme beträgt 6 Monate bei einer Betriebsdauer von 10 Stunden/ Tag. Keine Gewährleistung übernehmen wir für regenerierte und reparierte Neon-Systeme. Ferner nicht für neue Systeme, die aufgrund zu hoch ausgelegter Trafowerte oder unsachgemäße Montage ausfallen. Eventuelle Nebenkosten wie Transporte, Montagen, Wegekosten sowie Gerüst- oder Hubwagenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Natürlicher Verschleiß oder Glasbruch unterliegen nicht der Gewährleistung.

 

  • Reklamationen werden nur anerkannt, wenn diese innerhalb 5 Werktagen nach Zugang der Ware, unverzüglich in schriftlicher Form erfolgen.

 

  • Wir sind bei berechtigten Mängelrügen lediglich zur Nachbesserung verpflichtet. Der Kunde hat Anspruch auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, falls zwei Nachbesserungsversuche unsererseits fehlschlagen oder aber Nachbesserungen nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist erfolgt sind. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit wir nicht wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit haften. Sämtliche Ansprüche gegen uns verjähren, soweit nicht längere, nicht abdingbare Fristen bestehen, innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

  • Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung über.

 

  • Versenden wir die Ware an den Kunden oder an einen von ihm benannten Dritten, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Institution ausgeliefert haben. Die Verpflichtungen unsererseits beschränken sich in diesem Falle auf eine ordnungsgemäße Verpackung.

 

  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist 35647 Waldsolms. Gerichtsstand ist 35578 Wetzlar.

 

  • Bei Unwirksamkeit einer der obigen Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.